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Rede zur Kundgebung zum Tag der offenen Tür beim Bayerischen Rundfunk

Zu den Landesmedienanstalten

Zunächst ein Blick ins Grundgesetz:

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Landesmedienanstalten (LMAs) gibt es seit 1984.

Sie wurden infolge der Zulassung des privaten Rundfunks in Deutschland gegründet, als unabhängige Aufsichtsbehörden für die privaten Radio- und Fernsehprogramme.

Funktionen: Vergabe von Sendelizenzen und Frequenzen für Rundfunk und Fernsehen, Werbebeschränkungen, Jugendschutz etc. Es gibt 14 Stück, praktisch in jedem Bundesland eins (nur HH und Schleswig-Holstein sowie Berlin/Brandenburg haben jeweils gemeinsame LMAs).

Im Jahr 2020 wurde die Zuständigkeit der Landesmedienanstalten auf Inhalte im Internet, den sogenannten „Telemedien“ ausgedehnt („alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste“; §2 Medienstaatsvertrag)
Das machte sie zu Zensurbehörden. Es kam zu Publikationsverboten und Löschungen im Netz.

Der Hebel ist § 19 Medienstaatsvertrag: Sorgfaltspflichten
(1) 1Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, …, haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. 23Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.

Anfangs traf es z.B. KenFM (heute apolut; der Nachrichten-Blog von Ken Jebsen, heute Kayvan Soufi-Slavash). 2021 eröffnete die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) ein Verfahren gegen KenFM wegen „Verstößen gegen die journalistische Sorgfaltspflicht.“

Moniert wurden vier Meinungsbeiträge bzw. Kommentare zur „Corona-Krise“, einer vom Lungenfacharzt Wolfgang Wodarg. Dort fehlten jeweils die Quellen. Bei allen Beiträgen ging es um die Themen Impfen und Masken. 

Auf Aufforderung der MABB wurden alle Quellen nachgereicht – was bei Kommentaren generell unüblich ist. Auch diese wurden nicht akzeptiert – da Wodarg beispielsweise Fachmann ist, aber keine Quelle. Die MABB legt laut Jebsen also fest, wer oder was Quelle sein darf. Es drohten Zwangsgelder von bis zu 50.000 Euro.

KenFM verließ Deutschland und ging in ein Land, „wo man ihn in Ruhe arbeiten lässt“. 

Das Magazin Multipolar war auch betroffen, hat die LMA NRW aber vorgeführt. Da wurden Artikel – ich glaube, es ging um Corona – wegen Nichterfüllung der Sorgfaltspflicht moniert. Aber Multipolar hat der Landesmedienanstalt Belege für die von dieser als falsch beanstandeten Artikel beigebracht. Daraufhin machte die Behörde im Oktober 2024 einen Rückzieher und verlangte nur noch, dass die Belege in die beanstandeten Artikel zitiert werden. Multipolar weigerte sich und hat angekündigt, im Fall der Einleitung eines förmlichen Verfahrens die Verfassungsmäßigkeit des einschlägigen §19 Medienstaatsvertrag [„Sorgfaltspflichten“] prüfen zu lassen.  Bisher ist nichts über die Einleitung eines solchen Verfahrens bekannt geworden. Das Vorgehen der Behörde ist deshalb um so anrüchiger, weil Multipolar sich zuvor bei den Regierenden unbeliebt gemacht hatte, indem es die geheim gehaltenen Protokolle des RKI-Krisenstabs freigeklagt hat.

Danach traf es den Blogger Alexander Wallasch. Er erhielt im Februar 2025 einen siebenseitigen Brief von der niedersächsischen Landesmedienanstalt. Darin drohte die Zensurbehörde mit einem „kostenpflichtigen förmlichen Verfahren“, wenn Wallasch nicht innerhalb eines Monats seine über 3.000 Beiträge „vollständig durchsehen“ und bereinigen oder gleich ganz löschen würde. Da die Prüfung der Beiträge auf nicht näher spezifizierte Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht in dieser Zeit nicht zu schaffen war, wäre eigentlich nur die massenhafte Löschung geblieben, um dem Begehren der LMA nachzukommen.

Vier Artikel aus dem Wallasch-Blog wurden in dem Brief für die Behauptung einer „Verletzung der Sorgfaltspflicht“ beispielhaft angeführt:

Die angeblichen Verletzungen der journalistischen Sorgfaltspflicht betrafen unter anderem „pauschalisierte Behauptungen über syrische und afghanische Migranten“ oder die Veröffentlichung von Bildern von Impfschäden, ohne den Nachweis zu erbringen, dass es sich tatsächlich um solche handelt. Es gäbe keine Belege für einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Impfung und Impfschaden, behauptet die Wahrheitsbehörde. Auch seien keine „Experten“ befragt worden, damit diese eine Abwägung von Sicherheit und Risiken der Impfung vornehmen. Der beanstandete Artikel sei geeignet, „die Leserschaft unnötig aufzuwühlen und unbegründete Befürchtungen zu erwecken“. In einem Text sollen „konkrete Quellen oder verlässliche Belege für schwere Vorwürfe wie Vergewaltigungen, Gruppenvergewaltigungen, Körperverletzungen und Messerangriffe (…) namentlich aus der Gruppe der Zuwanderer“ gefehlt haben.

Interessanterweise behauptet die LMA in all diesen Fällen nicht, dass ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht vorliege, sondern lediglich, dass es sich um einen Verstoß handeln könnte. Sie machen es sich also einfach. Sie greifen aus einem riesigen Angebot ein paar Artikel heraus und behaupten einen „möglichen“ Verstoß. Auf dieser Basis drohen sie mit einem kostenpflichtigen Prüfverfahren und verlangen zur Abwendung desselben Selbstzensur.

Das ist perfide und grundgesetzwidrig. Auf diese Weise werden freie Medienanbieter, die ihr Konkurrenzangebot zu den öffentlich-rechtlichen Medien im Gegensatz zu diesen aus freiwilligen Nutzerbeiträgen und Werbung finanzieren müssen, von einer staatlichen Behörde mit einem beträchtlichen Risiko von Aufwand und Kosten konfrontiert.

Und nicht zu vergessen: die Zensurarbeit der Landesmedienanstalten wird aus den zwangsweisen Rundfunkgebühren finanziert.

Alexander Wallasch wehrt sich aber. Wie seiner Internetseite zu entnehmen ist, hat er im Dezember letzten Jahres Klage gegen das verfassungswidrige Gebaren der LMAs eingereicht. Inzwischen war eigens für ihn eine „Prüfgruppe Wallasch“ gegründet worden, bestehend aus fünf Medienanstalten. Sie fordert Tausende Euro Zwangsgeld. Federführend dabei: die Berliner mabb (Medienanstalt Berlin-Brandenburg) – einst Heimat von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer.

Wallasch‘s Ziel ist die Auflösung der Zensurbehörden. Wer ihn dabei unterstützen will, kann dies durch finanzielle Unterstützung tun. Auf seiner Seite findet man dazu Informationen (www.alexander-wallasch.de).

Sorgfaltspflicht: Vergleich mit ÖRR

Interessant ist ein Vergleich mit den ÖRRs – wie halten sie es mit der gebotenen Sorgfalt? Es ist ganz offensichtlich, dass sie die Sorgfaltspflicht nicht einhalten. Das gilt besonders für ideologische Kampfthemen, wie z.B. den Ukraine-Krieg und dem Verhältnis zu Russland.

Zum Beispiel hat neulich der militärische Oberbefehlshaber der NATO in Europa, der US-General Grynkewich, öffentlich in aller Deutlichkeit gesagt, dass von Russland keine Gefahr für die NATO ausgeht. Diese Nachricht wurde im ÖRR nicht verbreitet. Dabei ist sie brisant, schließlich beruht die gesamte Hochrüstungspolitik der NATO und insbesondere Deutschlands auf der Behauptung, Russland stelle eine Bedrohung dar und würde uns in den nächsten Jahren bestimmt angreifen! Die Unterdrückung von Grynkewich’s Aussage ist somit Kriegspropaganda durch Weglassen.

Ein anderes wichtiges Beispiel ist die Berichterstattung über Butscha. Zur Erinnerung: Russland hat Ende März 2022 seine Truppen aus diesem Vorort Kiews zurückgezogen. Das war eine Geste des guten Willens im Zuge der Friedensverhandlungen in Istanbul. Was passierte? Zwei Tage nachdem russischen Rückzug wurden in Butscha plötzlich auf den Straßen liegende Leichen aufgefunden. Obwohl das rein logisch nicht ging, wurde die Tötung dieser Menschen im ÖRR den Russen untergeschoben. Das war eine wichtige Propagandamaßnahme, um im Westen die Unterstützung der Ukraine in der Fortsetzung des Stellvertreterkriegs gegen Russland zu rechtfertigen.

Ganz aktuell: Elon Musk zu Nordirland. Ihr erinnert euch, vor ein paar Tagen hat in Nordirland ein afrikanischer Migrant einen Menschen fast auf offener Straße an hellichtem Tage mit einem Messer ermordet. Das konnte nur durch das beherzte Eingreifen von Anwohnern verhindert werden. Danach gab es Unruhen, die teilweise rassistisch motiviert waren. Das ZDF berichtete wahrheitswidrig, Elon Musk hätte auf X einen Post abgesetzt, in dem er zu den Unruhen aufgerufen habe. Das war falsch, er hat zu Protesten aufgerufen, aber nicht zu Gewalt. Er hat sich dagegen juristisch gewehrt, erfolgreich, das ZDF musste eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Ein weiterer Beleg für fehlende Sorgfalt bei der Berichterstattung durch ein öffentlich-rechtliches Medium!

Ein weiteres eklatantes Beispiel jüngeren Datums: die Berichterstattung zum Drohnenangriff der Ukraine auf eine Berufsschule und ein Schülerwohnheim in Starobelsk im Gebiet Lugansk. Am 22. Mai 2026 fand dieser Angriff statt. 21 junge Menschen verloren dabei das Leben, darunter 18 Mädchen. Ein Kriegsverbrechen!

Wie berichtet das Flaggschiff des ÖRR-Journalismus, die Tagesschau darüber?

Zwei Tage danach wird die Korrespondentin Susanne Peterson gefragt, warum die Russen einen massiven Vergeltungsangriff auf Kiew durchgeführt haben. Sie antwortet:

„… das ist jetzt ’ne Vergeltung für irgendwas. Gestern wurde eine Vergeltung angekündigt vom Kreml für einen vermeintlichen oder mutmaßlichen ukrainischen Schlag, Drohnenangriff.“

„Die Ukraine habe versucht, immer wieder zu sagen, das war ein Angriff auf ein Hauptquartier der Spezial- und Elite-Drohneneinheit … ähm … äh der Russen und nicht eben ein Angriff auf ein ziviles Ziel. Hat immer wieder gesagt, dass es nicht, dass die Ukraine nicht gezielt zivile Ziele angreift. Heute Nacht der Angriff von russischer Seite hat gezielt die Zivilisten treffen wollen. Also auch für uns, es waren Explosionen im Minutentakt.“

Während sie sprach, waren bereits aus dem Ausland angereiste Korrespondenten am Ort der Tragödie in Starobelsk eingetroffen, insgesamt 50 Journalisten aus 19 Ländern. Auch die ARD sowie andere westliche Medien waren von der russischen Seite eingeladen. Doch von der ARD wollte niemand kommen, wie der Bericht aus Kiew zeigt, und zugleich konnte man so behaupten, man wisse ja über den Vorfall nichts Genaueres. 

Das bedeutet: 2 Tage nach dem Angriff, bei dem 21 junge Menschen, 18 davon junge Frauen, starben, redet Peterson von einem vermeintlichen Angriff der Ukraine. Die ARD hätte die Möglichkeit gehabt, vor Ort persönlich herauszufinden, was tatsächlich geschah, unterließ das aber. Was ist da mit der Sorgfaltspflicht? Stattdessen wird die Schuld im gleichen Atemzug auf die Russen gelenkt. Von einer juristischen Einordnung als Kriegsverbrechen ist nicht zu reden.

Es kommt noch doller! Zwei Tage später auf ZDF, Markus Lanz. Peterson wird eingespielt und zum Angriff in Starobelsk befragt. Was sie darauf sagt, ist ein Skandal:

Man kann das nicht überprüfen. Russland lässt kaum Journalisten zu; in diesen Gebieten überhaupt keine Journalisten. Und das macht’s eben sehr, sehr schwierig.“

Das ist offenkundig die Unwahrheit! Wie eben schon erwähnt, haben die Russen Journalisten aus aller Welt eingeladen, nach Starobelsk zu kommen, um sich selbst ein Bild von der Katastrophe zu machen. Den Russen war daran gelegen, die Weltöffentlichkeit über das Kriegsverbrechen zu informieren. In ARD und ZDF bekommt der Fernsehzuschauer dagegen gesagt, die Russen lassen keine Journalisten zu. Das ist ein Skandal.

Und das muss man nun vergleichen mit dem, was alternativen Medien wie KenFM, Multipolar und Wallasch von den LMAs vorgehalten wird. Wo erfüllen die ÖRRs die Sorgfaltspflicht? In dem konkret beschriebenen Fall auf jeden Fall nicht. Und das ist nur ein Fall von vielen, die andauernd geschehen! Diese Diskrepanz hinsichtlich der Standards an Sorgfalt belegen, dass es sich bei den Verfahren gegen alternative „Telemedien“ um eine Form von Zensur handelt. Das muss endlich aufhören!

Aber es kommt noch doller:

Im Mai kamen Pläne heraus zu einer Ausweitung der Befugnisse der LMAs. Verwaltungsapparate haben ja die Tendenz, ihre Existenzberechtigung dadurch zu sichern, dass sie für sich immer neue Aufgaben erfinden.

Das Stichwort ist „Public-Value-Medien“, auf Deutsch: Medienangebote, die einen „öffentlichen Mehrwert“ liefern. Der Plan sieht vor, Social-Media-Plattformen künftig vorzuschreiben, dass sie Inhalte von ausgewählten „verlässlichen“ Medien – „Public-Value-Medien“ – bevorzugt anzeigen.

Das funktioniert so, dass sich Medien, Nachrichtenanbieter bei den LMAs bewerben können, um den Status eines „Public-Value-Mediums“ zu erhalten. Als weiteren Schritt sollen einzelne Medien-Beiträge inhaltlich auf Public-Value geprüft werden. Das soll dann irgendwann über KI und Algorithmen automatisiert ablaufen. Und diese hochwertigen Medienangebote sollen dann von X oder TicToc zuerst angezeigt werden. Das wird so verkauft, dass die social media-Plattformen angeblich zu einseitiger Informationswiedergabe tendieren und Algorithmen diese Einseitigkeit auch noch verstärken. Da mag vielleicht etwas dran sein. Aber man kann sich fragen, ob das Angebot vielfältiger und ausgewogener wird, indem man dem Konsumenten ungefragt Dinge wie Tagesschau-Videos als erstes vorsetzt. Ich habe meine Zweifel. Ich halte das eher für eine Entmündigung des Medienkonsumenten, eine neue Form von Zensur, und eine Verödung von möglichen Alternativen zum Mainstream-Einheitsbrei der Uninformiertheit.

Nicht vergessen: wir zahlen – jedenfalls, die die noch zahlen – die LMAs über die Zwangsgebühren mit! Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir ein Interesse haben an der Zensur-Arbeit – gegen Art. 5 GG! – den die LMAs seit ein paar Jahren, seit der Ausweitung ihrer Befugnisse auf digitale Medien (pünktlich zur Corona-Krise!), missachten. Diese Zensurtätigkeit verstößt eklatant gegen das grundgesetzliche Zensurverbot. Wer wirklich an einer funktionierenden Demokratie interessiert ist – und das setzt natürlich eine freie Informiertheit voraus – kann diese Zensur nicht tolerieren! Schluss damit!

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Kategorie(n): Allgemein, Inland, Medien

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